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Standesamt-Urkundenanforderung
Personenstandsurkunden erhalten Sie beim Standesamt Herbstein, wenn
- Sie in Herbstein oder den zum Stadtgebiet gehörenden Orten geboren sind
- Sie in Herbstein geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft gegründet haben
- eine Person in Herbstein verstorben ist.
Sie können die Urkunden schriftlich beantragen oder persönlich hier vorsprechen. Geben Sie bei der Beantragung bitte Ihren Namen, die Anschrift und den Verwendungszweck, für den die Urkunde beantragt wird, an. Bei persönlicher Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Gebühren für Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem jeweiligen Register betragen jeweils 12 Euro. Jede weitere Urkunde für dieselbe Person aus demselben Register beträgt 6,00 Euro. Nach Geldeingang wird Ihnen die Urkunde umgehend zugeschickt bzw. ausgehändigt.
Die Gebühren können Sie bei dem Standesamt Herbstein bar bezahlen oder auf folgende Bankverbindung überweisen:
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
BIC: HELADEF1FRI
Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09
BIC: GENODE51LB1
Volksbank eG Grebenhain
IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
BIC: GENODE51GRC.
Standesamt Herbstein
Marktplatz 7, 36358 Herbstein
Marktplatz 7, 36358 Herbstein
Telefonnummer: 06643 9600-23
E-Mail an: standesamt@herbstein.de